Erbrecht – Testamente wahren den Frieden

Das Österreichische Erbrecht fußt auf dem Römischen Recht und wurde im Jahr 2017 zuletzt umfassend reformiert. „Der Tod gehört zum Leben“, hören oder sagen wir öfter. Doch die meisten setzen sich ungern mit der eigenen Sterblichkeit oder der ihrer Angehörigen auseinander.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Erbrechts. Wir informieren Sie zum gesetzlichen Erbrecht und den Gestaltungsmöglichkeiten im Wege Ihrer Testierfreiheit, zum Thema Enterbung, zu den Rechten von Verwandten und Ehepartnern.

 

TESTAMENTE UND ARTVERWANDTES

Eine zeitgerechte Testamentserrichtung ist eine vernünftige Entscheidung und hat nichts mit „den Tod an die Wand malen“ zu tun. Sie werden sehen – es ist ein gutes Gefühl, die eigene Erbfolge mitzubestimmen und die Vermögensaufteilung im eigenen Sinne zu regeln. Gerne beraten wir Sie auch zu den Vor- und Nachteilen letztwilliger Verfügungen, zum Schenkungsvertrag auf den Todesfall oder zu Schenkungen zu Lebzeiten.

Nach einem Todesfall kommt es häufig zu Uneinigkeiten über die Aufteilung der Erbschaft. Wenn Sie von Erbschaftsstreitigkeiten betroffen sind, bringen wir Sie mit persönlicher Beratung durch diese schwierige Zeit und setzen Ihre Ansprüche bestmöglich durch.

Erbrecht, Erbschaft und Testament – wir beraten Sie gerne!