Von Alimente über Ehevertrag bis zur Scheidung
Das Ehe- und Familienrecht umfasst viele Bereiche, die fast jeden irgendwann betreffen. Wir betreuen Sie vor und nach dem Heiraten, in Sachen Sorgerecht und Unterhaltsforderung bzw. Alimente und natürlich vom Scheidungsantrag beziehungsweise Scheidungsklage bis zur rechtsgültigen Scheidung.
ALIMENTE – BEKOMMEN SIE ZU WENIG ODER ZAHLEN SIE ZU VIEL?
Alimente ist ein anderes Wort für Kindesunterhalt. Als Elternteil haben Sie gegenüber Ihren Kindern eine Unterhaltsverpflichtung. Neben Unterhalt und Nahrungsmitteln etc. kann die Unterhaltsverpflichtung eine finanzielle sein, wenn Sie nicht im selben Haushalt wie Ihre Kinder leben.
Die Höhe der zu leistenden Zahlungen ist häufig ein konfliktives Thema. Ob Sie für Ihre Kinder nun Alimente oder mehr Alimente fordern möchten oder der Elternteil sind, der zu zahlen verpflichtet ist – wir begleiten Sie und prüfen bzw. regeln Ihre Unterhaltsverpflichtungen. Damit es auch in der Familie mit rechten Dingen zugeht und sich Zahlungen korrekt zu Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und zum Bedarf Ihrer Kinder verhalten.
SCHEIDUNGSANTRAG UND SCHEIDUNG – WIR STÄRKEN IHRE POSITION
Eine Scheidung ist nie das, was wir vorhatten, aber in verfahrenen Beziehungssituationen oft doch die beste Lösung. Wenn Sie die Scheidung möchten, erklären wir Ihnen in Ruhe alle Schritte, die Ihre Scheidung rechtlich ermöglichen. Im einfachsten Fall ist eine einvernehmliche Scheidung zu erzielen – immer dann, wenn sich beide Partner über die Scheidung und ihre Folgen einig sind und eine Scheidungsvereinbarung unterschreiben. Wenn nur Sie die Scheidung wünschen oder auch nur Ihr Partner, Ihre Partnerin, begleiten wir Sie gerne und setzen Ihre Ansprüche und Forderungen bestmöglich – außergerichtlich oder gerichtlich – durch.
EHEVERTRAG – VERTRÄGT ER SICH MIT DER LIEBE?
Der Ehevertrag ist aus emotionaler Sicht recht unbeliebt. Niemand, der heiratet, stellt sich gerne vor, dass es irgendwann zu einer Scheidung kommt. Doch die Statistiken lügen nicht und auch wer sich in romantischer Liebe verbunden fühlt, kann eines Tages sehr froh darüber sein, dass ein Ehevertrag aufgesetzt wurde. Insbesondere verkürzt oder verhindert ein Ehevertrag die sonst oft langwierigen gerichtlichen Streitigkeiten um die Aufteilung des ehelichen Vermögens. Gerne beraten wir Sie zu Themen wie Gütergemeinschaft, Gütertrennung & Co. Übrigens – einen Ehevertrag können Sie auch abschließen, wenn Sie bereits verheiratet sind!
Haben Sie Rechtsfragen zu Partnerschaft und Familie? Wir sind für Sie da.