Strafrecht – Opfervertretung und Strafverteidigung

Strafrecht erfordert eigenes Spezialwissen. Auf Seiten von Opfern und Tätern haben wir es oft mit starken Emotionen zu tun. Mag. Kathrin Schuhmeister begleitet Sie mit viel Empathie, juristischem Geschick und der nötigen Ausdauer.

Werden Sie verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben oder auch wenn Sie sich tatsächlich eines Vergehens bewusst sind, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie vom ersten Moment an. Ob Gewalt- oder Vermögensdelikt – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und Aussichten, was mögliche Urteile oder Freispruch betrifft. Wir erklären Ihnen, wie „das Recht zu schweigen“ in der Praxis aussieht und wie sie sich verhalten sollten, um Ihre Lage nicht zu verschlimmern.

WENN SIE OPFER EINER STRAFTAT WURDEN

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, ist eine feinfühlige anwaltliche Beratung für Sie besonders wichtig. Gerichtsverfahren sind oft rein auf die Bestrafung des Täters fokussiert. Wir setzen uns für Gerechtigkeit in einem umfassenderen Sinne ein und beraten Sie gerne zu Möglichkeiten des Privatbeteiligtenanschlusses, zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Selbst wenn ein Täter im Strafverfahren freigesprochen wurde, stehen Ihnen zivilrechtliche Möglichkeiten offen.

Haben Sie Fragen zu einer Strafsache? Wir sind für Sie da.