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Das Kind ist kein Druckmittel. Auch nicht nach der Scheidung.

Kontaktrecht verweigert: Was tun, wenn der andere Elternteil den Kontakt zum Kind verhindert?
5. November 2026 durch
Das Kind ist kein Druckmittel. Auch nicht nach der Scheidung.

Die Beziehung ist vorbei. Die Stimmung zwischen den Eltern ist irgendwo zwischen Eiszeit und Vulkanausbruch. Und mitten drin steht ein Kind.

Plötzlich werden vereinbarte Besuchstermine abgesagt, Nachrichten bleiben unbeantwortet und aus „Dieses Wochenende passt es leider nicht" wird ein Dauerzustand. Spätestens jetzt geht es nicht mehr nur um einen Konflikt zwischen ehemaligen Partnern. Es geht um die Beziehung zwischen einem Elternteil und seinem Kind.

Kontaktrecht ist kein Gefallen des anderen Elternteils

In Österreich haben grundsätzlich sowohl das Kind als auch jeder Elternteil das Recht auf persönlichen Kontakt miteinander. Dieses Recht hängt nicht davon ab, ob die Eltern einander noch mögen.

Ebenso wenig darf Kontakt grundsätzlich als Belohnung für geleisteten Unterhalt oder als Strafe für unbezahlte Alimente eingesetzt werden. Unterhalt und Kontaktrecht sind rechtlich unterschiedliche Fragen.

Entscheidend ist das Kindeswohl. Dabei werden unter anderem das Alter des Kindes, seine Bedürfnisse, seine Wünsche und die bisherige Beziehung zu den Eltern berücksichtigt.

Was tun, wenn der Kontakt regelmäßig verhindert wird?

Ein einzelner ausgefallener Termin bedeutet noch nicht automatisch eine geplante Kontaktvereitelung. Werden Kontakte allerdings wiederholt und ohne nachvollziehbaren Grund erschwert, sollten betroffene Eltern handeln.

Zunächst ist es sinnvoll, ausgefallene Termine und die dazugehörige Kommunikation sachlich zu dokumentieren. Anschließend muss geprüft werden, ob bereits eine gerichtliche Kontaktrechtsregelung besteht oder ob eine solche erst beantragt werden sollte.

Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Gericht eine verbindliche Kontaktrechtsregelung treffen. Besteht bereits eine gerichtliche Regelung, kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung in Betracht. Welche Schritte zweckmäßig sind, hängt wesentlich von der konkreten Situation ab.

Wenn das Kind sagt: „Ich will nicht!"

Hier wird es besonders sensibel. Denn nicht jede Kontaktverweigerung ist automatisch das Ergebnis einer Beeinflussung durch den anderen Elternteil.

Kinder können eigene Ängste, Wünsche und Bedürfnisse haben. Diese müssen ernst genommen werden. Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass anhaltende Elternkonflikte Kinder erheblich belasten können.

Bei jüngeren Kindern ist daher sorgfältig zu prüfen, weshalb Kontakte scheitern und welche Unterstützung notwendig ist. Ab dem 14. Geburtstag dürfen Kinder nicht gegen ihren Willen zum persönlichen Kontakt gezwungen werden.

Was kann die Familiengerichtshilfe tun?

In vielen strittigen Kontaktrechtsverfahren wird die Familiengerichtshilfe eingebunden. Sie kann das Gericht dabei unterstützen, die familiäre Situation zu beurteilen, Konflikte zu entschärfen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Umsetzung von Kontakten mitwirken.

Die Familiengerichtshilfe entscheidet allerdings nicht anstelle des Gerichts über das Kontaktrecht. Gerade deshalb ist eine gute Vorbereitung wichtig: Welche bisherigen Kontakte gab es? Wo liegen die Konflikte? Welche Lösung wäre für das Kind tatsächlich tragfähig?

Der größte Fehler? Das Kind zum Verbündeten machen.

Wer den anderen Elternteil vor dem Kind schlechtmacht oder das Kind in den Streit hineinzieht, riskiert nicht nur eine weitere Eskalation. Das österreichische Recht verpflichtet Eltern grundsätzlich dazu, das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil nicht zu beeinträchtigen.

Auch wenn die Emotionen hochkochen: Ein Kind sollte niemals die Rechnung für eine gescheiterte Partnerschaft bezahlen müssen.

Wir vertreten Eltern. Und verlieren das Kind nicht aus dem Blick.

Wir begleiten Mütter und Väter in strittigen Kontaktrechtsverfahren und setzen uns konsequent für ihre rechtlichen Interessen ein. Dabei ist uns eines wichtig: Es geht nicht darum, den ehemaligen Partner zu besiegen.

Es geht darum, eine Eltern-Kind-Beziehung zu schützen, die auch nach der Trennung Bestand haben soll.

Wird Ihnen der Kontakt zu Ihrem Kind erschwert oder verweigert? In einer Erstberatung klären wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die nächsten sinnvollen Schritte.

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Mehr dazu: Besuchsrecht durchsetzen · Rechtsanwältin für Wien · Rechtsanwältin für Schwechat

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: November 2026, österreichisches Recht.

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