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Unterhalt für das Kind

Kindesunterhalt: zu wenig, zu viel oder gar nicht gezahlt?

Wir rechnen aus, was Ihrem Kind zusteht, regeln den Unterhalt außergerichtlich oder vor Gericht und setzen ihn durch, wenn nichts kommt.

Außergerichtliche Regelung ab 1 668 €  ·  Festpreis je Etappe  ·  Schwechat · Bruck/Leitha · Mödling · Baden · Wien

Kurz gesagt: Der Kindesunterhalt beträgt in Österreich je nach Alter des Kindes 16 bis 22 Prozent des Nettoeinkommens des zahlenden Elternteils, bei mehreren Kindern mit Abzügen. Wird nicht gezahlt, kann der Unterhalt mit einem Titel (Beschluss, Vergleich, Vereinbarung beim Jugendamt) per Exekution eingetrieben werden.

Das steht auf dem Spiel

Unterhalt ist Geld, das jeden Monat fehlt oder jeden Monat zu viel ist. Rückstände wachsen schnell, und wer zu lange wartet, verliert oft Ansprüche für die Vergangenheit. Auf der anderen Seite: Wer nach einem Einkommensverlust einfach weniger zahlt, riskiert Exekution.

Was ein gutes Ergebnis sein kann

Ein Betrag, der zum Einkommen passt – schriftlich festgehalten, damit er durchsetzbar ist.

In Österreich bemisst sich der Kindesunterhalt nach Prozentsätzen des Nettoeinkommens, gestaffelt nach Alter des Kindes. Eine Vereinbarung beim Jugendamt, ein gerichtlicher Vergleich oder ein Beschluss machen den Betrag vollstreckbar.

So gehen wir vor

  1. Erstberatung – Wir rechnen den Unterhalt überschlägig durch und sagen Ihnen, ob ein Antrag, eine Vereinbarung oder Exekution der richtige Weg ist.
    Danach wissen Sie: wie viel realistisch ist.
  2. Außergerichtliche Regelung – Aufforderung an die andere Seite, Verhandlung, schriftliche Vereinbarung.
    Danach wissen Sie: ob es ohne Gericht geht.
  3. Antrag und erste Verhandlung oder Abwehr eines Antrags – Wenn keine Einigung möglich ist.
  4. Durchsetzung – Exekution bei bestehendem Titel – inklusive Gehaltspfändung.
    Danach wissen Sie: das Geld kommt.

Warum Kathrin Schuhmeister

Unterhalt ist Rechenarbeit plus Durchsetzung. Beides machen wir zum Festpreis, damit die Kosten nicht den Nutzen auffressen.

  • Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht – keine Kanzlei für alles.
  • Verständliche Sprache und eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie unbequem ist.
  • Festpreis je Etappe – Sie wissen vorher, was es kostet, und entscheiden nach jeder Etappe neu.
  • Eine fixe anwaltliche Ansprechperson ab „In besten Händen".

„Du hast immer Deine professionelle Haltung bewahrt und mich des Öfteren wieder auf die rationale Ebene zurückgeholt.“ – Robert S., Google-Bewertung

Ihre Einstiegsetappe und was sie kostet

Ihre Einstiegsetappe

Kindesunterhalt – außergerichtliche Regelung

Wann passt das? Der Unterhalt soll erstmals festgelegt, erhöht oder gesenkt werden und eine Einigung erscheint möglich.

Was ist drin? Berechnung, Aufforderungsschreiben, Verhandlung mit der anderen Seite, Vereinbarung.

Was Sie danach haben: Ein konkreter, begründeter Betrag und – bei Einigung – eine schriftliche Vereinbarung.

Was danach kommen kann: Antrag und erste Verhandlung bei Gericht oder, wenn nicht gezahlt wird, die Exekution – jeweils als eigene Etappe zum Festpreis.

Festpreis ab 1 668 € inkl. USt. – je nach Betreuungsstufe

Darin ist alles enthalten, was zur Etappe gehört – es läuft keine Uhr mit.

Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen sind nicht enthalten. So funktionieren Etappen und Betreuungsstufen.

Häufige Fragen

In Österreich gilt die Prozentsatzmethode: je nach Alter 16 bis 22 Prozent des Nettoeinkommens des zahlenden Elternteils, bei mehreren Kindern mit Abzügen. Der Regelbedarf ist die Untergrenze, bei hohem Einkommen gibt es eine Obergrenze. Wir rechnen Ihren Fall konkret durch.

Gibt es einen Titel (Beschluss, Vergleich, Vereinbarung beim Jugendamt), können wir sofort Exekution beantragen – Gehaltspfändung inklusive. Gibt es keinen Titel, beantragen wir ihn beim Bezirksgericht. In der Zwischenzeit kann ein Unterhaltsvorschuss vom Staat helfen.

Ja, wenn das Kind in eine höhere Altersstufe kommt, das Einkommen des Zahlenden steigt oder besondere Bedürfnisse entstehen. Eine Anpassung ist nicht automatisch – sie muss beantragt werden.

Der Unterhalt richtet sich nach dem, was Sie verdienen könnten (Anspannung), nicht nur nach dem, was Sie verdienen. Ein Antrag auf Herabsetzung kann trotzdem sinnvoll sein. Lassen Sie es prüfen, bevor Rückstände entstehen.

Die außergerichtliche Regelung kostet einen Festpreis ab 1 668 € inkl. USt. Für Antrag und Verhandlung bei Gericht oder eine Exekution bekommen Sie vorher ein eigenes Angebot zum Festpreis.

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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

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Kanzlei in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 – für Mandantinnen und Mandanten aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Mödling, Baden und Wien. Je nach Wohnort sind die Bezirksgerichte Schwechat, Bruck an der Leitha, Mödling, Baden oder die Wiener Bezirksgerichte zuständig – wir vertreten Sie dort. Erstberatung persönlich oder per Video. Mehr zu Ihrer Region.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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