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Sorgerecht (juristisch: Obsorge) und Wohnort des Kindes

Sorgerecht: Wer entscheidet, wo Ihr Kind lebt?

Sorgerecht, Hauptwohnort, Schule, Umzug: Wir klären, was Sie als Mutter oder Vater verlangen können, und holen eine Regelung, die hält.

Antrag und erste Verhandlung ab 3 228 €  ·  Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen  ·  Bezirksgerichte Schwechat, Bruck/Leitha, Mödling, Baden, Wien

Kurz gesagt: Nach einer Trennung ist in Österreich die gemeinsame Obsorge (Sorgerecht) der Regelfall; das Bezirksgericht legt fest, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich wohnt. Alleinige Obsorge gibt es nur, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Antrag und erste Verhandlung kosten bei uns einen Festpreis ab 3 228 Euro.

Das steht auf dem Spiel

Soll das Kind umziehen? In welche Schule? Darf der andere Elternteil allein über eine Behandlung entscheiden? Wer ohne Sorgerecht ist oder wessen Mitsprache übergangen wird, erfährt oft erst im Nachhinein, was entschieden wurde.

Beim Wohnort geht es um den Alltag: Wer das Kind hauptsächlich betreut, prägt Schule, Freunde, Freizeit – und bekommt den Unterhalt. Entscheidungen hier lassen sich später nur schwer umdrehen.

Was ein gutes Ergebnis sein kann

Eine Regelung, in der klar ist, wer was entscheidet – und bei der Sie nicht außen vor sind.

In Österreich ist nach einer Trennung die gemeinsame Obsorge der Regelfall; das Gericht legt den Hauptwohnort des Kindes fest. Wer welche Mitsprache hat, lässt sich vereinbaren oder gerichtlich regeln. Ziel ist ein Beschluss, der Ihre Rolle als Elternteil sichert und dem Kind Stabilität gibt.

So gehen wir vor

  1. Erstberatung – Wir klären, was Sie erreichen wollen und was realistisch ist – inklusive der Frage, ob ein Antrag jetzt klug ist.
    Danach wissen Sie: welche Regelung in Reichweite liegt.
  2. Antrag und erste Verhandlung (O1 oder H1) – Antrag auf Obsorge oder auf Festlegung des Hauptwohnorts, Vorbereitung, Vertretung beim ersten Termin.
    Danach wissen Sie: wie das Gericht die Sache sieht.
  3. Umfassender Schriftsatz (O2/H2) – Wenn es auf Details ankommt: Betreuung bisher, Wohnsituation, Zeugen.
  4. Weitere Verfahrensphase (O3/H3) – Familiengerichtshilfe, Gutachten, weitere Verhandlungen bis zum Beschluss.
  5. Wenn sich das Leben ändert – Schulwechsel, Umzug, neuer Partner: Wir passen die Regelung an.

Warum Kathrin Schuhmeister

Sorgerechtsverfahren sind oft weniger Kampf als Vorbereitung: Wer Betreuung, Bindung und Stabilität belegen kann, überzeugt das Gericht. Darauf bereiten wir Sie vor.

  • Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht – keine Kanzlei für alles.
  • Verständliche Sprache und eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie unbequem ist.
  • Festpreis je Etappe – Sie wissen vorher, was es kostet, und entscheiden nach jeder Etappe neu.
  • Eine fixe anwaltliche Ansprechperson ab „In besten Händen".

„Statt mit Statussymbolen und Paragraphen-Sprech beeindrucken zu wollen, gibt es hier verständliche Gespräche auf Augenhöhe.“ – Albert K., Google-Bewertung

Ihre Einstiegsetappe und was sie kostet

Ihre Einstiegsetappe

Sorgerecht – Antrag und erste Gerichtsverhandlung

Wann passt das? Das Sorgerecht soll neu geregelt oder gesichert werden; oder der Hauptwohnort des Kindes ist strittig (dann Etappe H1 zum gleichen Preis).

Was ist drin? Antrag, Prüfung der gegnerischen Stellungnahme, Beweisstrategie, Vorbereitung, erste Verhandlung, Nachbereitung, acht Wochen laufende Betreuung.

Was Sie danach haben: Das Verfahren läuft mit klarer Linie, und Sie wissen, welche Regelung erreichbar ist.

Was danach kommen kann: Ein umfassender Schriftsatz oder weitere Verfahrensphasen – jeweils als eigene Etappe zum Festpreis.

Festpreis ab 3 228 € inkl. USt. – je nach Betreuungsstufe

Darin ist alles enthalten, was zur Etappe gehört – es läuft keine Uhr mit.

Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen sind nicht enthalten. So funktionieren Etappen und Betreuungsstufen.

Häufige Fragen

Ja, wenn es dem Kindeswohl entspricht – etwa weil die Mutter die Betreuung nicht leisten kann oder jede Zusammenarbeit verweigert. Der Regelfall nach einer Trennung ist aber die gemeinsame Obsorge mit einem Hauptwohnort des Kindes. Welche Chancen Sie haben, sagen wir Ihnen in der Erstberatung ehrlich.

Einigen sich die Eltern nicht, entscheidet das Bezirksgericht über den Hauptaufenthalt – nach Betreuung bisher, Bindung, Stabilität und dem Willen des Kindes, je nach Alter. Ein Umzug des betreuenden Elternteils weit weg kann diese Frage neu aufwerfen.

Sorgerecht (Obsorge) heißt: Sie entscheiden mit über Schule, Gesundheit, Wohnort und Vermögen Ihres Kindes. Besuchsrecht (Kontaktrecht) heißt: Sie verbringen regelmäßig Zeit mit Ihrem Kind. Beides ist getrennt zu regeln; auch ohne Obsorge bleibt das Kontaktrecht.

Ja, das sogenannte Wechselmodell (Doppelresidenz) ist möglich, wenn die Eltern nahe beieinander wohnen, gut kommunizieren und das Kind es verkraftet. Es hat Folgen für den Unterhalt. Wir prüfen mit Ihnen, ob es zu Ihrer Situation passt.

Nur bei Gefährdung des Kindeswohls – etwa Vernachlässigung, Gewalt oder Sucht. Ein Streit zwischen den Eltern allein reicht nicht. Das Gericht prüft gelindere Mittel zuerst.

Antrag und erste Gerichtsverhandlung ab 3 228 € inkl. USt., beim Hauptwohnort des Kindes ebenfalls ab 3 228 €. Gerichtsgebühren fallen vor dem Bezirksgericht nicht an, Gutachten können Kosten auslösen.

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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

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Kanzlei in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 – für Mandantinnen und Mandanten aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Mödling, Baden und Wien. Je nach Wohnort sind die Bezirksgerichte Schwechat, Bruck an der Leitha, Mödling, Baden oder die Wiener Bezirksgerichte zuständig – wir vertreten Sie dort. Erstberatung persönlich oder per Video. Mehr zu Ihrer Region.

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Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

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