Sorgerecht (juristisch: Obsorge) und Wohnort des Kindes
Sorgerecht: Wer entscheidet, wo Ihr Kind lebt?
Sorgerecht, Hauptwohnort, Schule, Umzug: Wir klären, was Sie als Mutter oder Vater verlangen können, und holen eine Regelung, die hält.
Antrag und erste Verhandlung ab 3 228 € · Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen · Bezirksgerichte Schwechat, Bruck/Leitha, Mödling, Baden, Wien
Das steht auf dem Spiel
Soll das Kind umziehen? In welche Schule? Darf der andere Elternteil allein über eine Behandlung entscheiden? Wer ohne Sorgerecht ist oder wessen Mitsprache übergangen wird, erfährt oft erst im Nachhinein, was entschieden wurde.
Beim Wohnort geht es um den Alltag: Wer das Kind hauptsächlich betreut, prägt Schule, Freunde, Freizeit – und bekommt den Unterhalt. Entscheidungen hier lassen sich später nur schwer umdrehen.
Was ein gutes Ergebnis sein kann
Eine Regelung, in der klar ist, wer was entscheidet – und bei der Sie nicht außen vor sind.
In Österreich ist nach einer Trennung die gemeinsame Obsorge der Regelfall; das Gericht legt den Hauptwohnort des Kindes fest. Wer welche Mitsprache hat, lässt sich vereinbaren oder gerichtlich regeln. Ziel ist ein Beschluss, der Ihre Rolle als Elternteil sichert und dem Kind Stabilität gibt.
So gehen wir vor
- Erstberatung – Wir klären, was Sie erreichen wollen und was realistisch ist – inklusive der Frage, ob ein Antrag jetzt klug ist.
Danach wissen Sie: welche Regelung in Reichweite liegt. - Antrag und erste Verhandlung (O1 oder H1) – Antrag auf Obsorge oder auf Festlegung des Hauptwohnorts, Vorbereitung, Vertretung beim ersten Termin.
Danach wissen Sie: wie das Gericht die Sache sieht. - Umfassender Schriftsatz (O2/H2) – Wenn es auf Details ankommt: Betreuung bisher, Wohnsituation, Zeugen.
- Weitere Verfahrensphase (O3/H3) – Familiengerichtshilfe, Gutachten, weitere Verhandlungen bis zum Beschluss.
- Wenn sich das Leben ändert – Schulwechsel, Umzug, neuer Partner: Wir passen die Regelung an.
Warum Kathrin Schuhmeister
Sorgerechtsverfahren sind oft weniger Kampf als Vorbereitung: Wer Betreuung, Bindung und Stabilität belegen kann, überzeugt das Gericht. Darauf bereiten wir Sie vor.
- Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht – keine Kanzlei für alles.
- Verständliche Sprache und eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie unbequem ist.
- Festpreis je Etappe – Sie wissen vorher, was es kostet, und entscheiden nach jeder Etappe neu.
- Eine fixe anwaltliche Ansprechperson ab „In besten Händen".
„Statt mit Statussymbolen und Paragraphen-Sprech beeindrucken zu wollen, gibt es hier verständliche Gespräche auf Augenhöhe.“ – Albert K., Google-Bewertung

Ihre Einstiegsetappe und was sie kostet
Ihre Einstiegsetappe
Sorgerecht – Antrag und erste Gerichtsverhandlung
Wann passt das? Das Sorgerecht soll neu geregelt oder gesichert werden; oder der Hauptwohnort des Kindes ist strittig (dann Etappe H1 zum gleichen Preis).
Was ist drin? Antrag, Prüfung der gegnerischen Stellungnahme, Beweisstrategie, Vorbereitung, erste Verhandlung, Nachbereitung, acht Wochen laufende Betreuung.
Was Sie danach haben: Das Verfahren läuft mit klarer Linie, und Sie wissen, welche Regelung erreichbar ist.
Was danach kommen kann: Ein umfassender Schriftsatz oder weitere Verfahrensphasen – jeweils als eigene Etappe zum Festpreis.
Festpreis ab 3 228 € inkl. USt. – je nach Betreuungsstufe
Darin ist alles enthalten, was zur Etappe gehört – es läuft keine Uhr mit.
Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen sind nicht enthalten. So funktionieren Etappen und Betreuungsstufen.
Häufige Fragen
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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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