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Besuchsrecht (juristisch: Kontaktrecht)

Besuchsrecht durchsetzen: Ihre Ex hält sich nicht an die Regelung?

Wir klären, welche Rechte Sie haben, und holen eine Regelung, auf die Sie sich verlassen können – Etappe für Etappe, zum Festpreis. Sie müssen das Verfahren nicht selbst führen. Wir übernehmen das.

Antrag und erste Verhandlung ab 3 228 €  ·  Rasche Reaktion, wenn es eilt  ·  Bezirksgerichte Schwechat, Bruck/Leitha, Mödling, Baden, Wien

Kurz gesagt: Das Besuchsrecht (juristisch: Kontaktrecht) ist in Österreich ein Recht des Kindes und beider Eltern (§ 187 ABGB). Hält sich ein Elternteil nicht an die Regelung, legt das Bezirksgericht auf Antrag eine verbindliche Regelung fest und kann sie mit Ordnungsstrafen durchsetzen. Antrag und erste Verhandlung kosten bei uns einen Festpreis ab 3 228 Euro.

Das steht auf dem Spiel

Ein neuer Partner auf der anderen Seite, ein Umzug, ein Schulwechsel – und plötzlich gilt, was bisher ausgemacht war, nicht mehr. Wochenenden fallen aus, Telefonate werden nicht durchgestellt, Ferien „passen gerade nicht". Sie sehen Ihr Kind seltener und haben keine Mitsprache mehr.

Was auf dem Spiel steht, ist nicht Ihr Recht auf dem Papier. Es ist die Beziehung zu Ihrem Kind in den Jahren, in denen sie entsteht. Je länger eine informelle Regelung erodiert, desto schwerer wird sie wieder aufzubauen.

Was ein gutes Ergebnis sein kann

Eine verbindliche, durchsetzbare Regelung – keine Vereinbarung, die beim nächsten Konflikt wieder zur Disposition steht.

In Österreich hat jedes Kind ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern, und jeder Elternteil das Recht und die Pflicht dazu (§ 187 ABGB). Das Gericht legt fest, wann, wie oft und wie lange – und kann das durchsetzen, mit Ordnungsstrafen bis hin zu empfindlichen Beträgen. Das Ziel ist ein Beschluss oder gerichtlicher Vergleich, der gilt, auch wenn die andere Seite keine Lust hat.

So gehen wir vor

  1. Erstberatung – Sie schildern, was vereinbart war und was passiert. Wir sagen Ihnen, welche Regelung realistisch ist und ob ein Antrag jetzt richtig ist.
    Danach wissen Sie: wo Sie rechtlich stehen – oft besser, als Sie dachten.
  2. Antrag und erste Verhandlung – Wir bringen den Antrag beim Bezirksgericht ein, prüfen die Stellungnahme der Gegenseite, bereiten Sie vor und vertreten Sie in der ersten Verhandlung.
    Danach wissen Sie: wie das Gericht die Sache sieht und welche Regelung in Reichweite ist.
  3. Umfassender Schriftsatz – Wenn es auf Details ankommt: Chats, Kalender, Zeugen, Beweise – sauber aufbereitet.
  4. Weitere Verfahrensphase – Familiengerichtshilfe, Gutachten, weitere Verhandlungen bis zum Beschluss.
  5. Durchsetzung – Hält sich die andere Seite nicht an den Beschluss, beantragen wir Ordnungsstrafen und Zwangsmittel.
    Danach wissen Sie: die Regelung gilt – nicht nur auf dem Papier.

Warum Kathrin Schuhmeister

Im Kontaktrecht geht es nicht um Wut, sondern um Sorge. Wir übersetzen Ihre Rechtsposition in Handlungsfähigkeit: klar, belastbar und ohne leere Versprechen auf eine gütliche Einigung, die es in diesen Fällen selten gibt.

  • Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht – keine Kanzlei für alles.
  • Verständliche Sprache und eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie unbequem ist.
  • Festpreis je Etappe – Sie wissen vorher, was es kostet, und entscheiden nach jeder Etappe neu.
  • Eine fixe anwaltliche Ansprechperson ab „In besten Händen".

„Ich wusste immer, wie es weitergehen würde und wie lange ich mich in Geduld üben musste – das fand ich extrem hilfreich.“ – Nana E., Google-Bewertung

Mag. Kathrin Schuhmeister (Familienrecht)

Ihre Einstiegsetappe und was sie kostet

Ihre Einstiegsetappe

Besuchsrecht – Antrag und erste Gerichtsverhandlung

Wann passt das? Das Besuchsrecht soll erstmals oder neu geregelt werden, weil Absprachen nicht mehr halten.

Was ist drin? Antrag beim Bezirksgericht, Prüfung der gegnerischen Stellungnahme, Beweisstrategie, Vorbereitung auf den Termin, Vertretung in der ersten Verhandlung, Nachbereitung und acht Wochen laufende Betreuung.

Was Sie danach haben: Das Verfahren läuft, das Gericht kennt Ihre Position, und Sie wissen, welche Regelung erreichbar ist.

Was danach kommen kann: Ein umfassender Schriftsatz, weitere Verfahrensphasen oder die Durchsetzung einer bestehenden Regelung – jeweils als eigene Etappe zum Festpreis.

Festpreis ab 3 228 € inkl. USt. – je nach Betreuungsstufe

Darin ist alles enthalten, was zur Etappe gehört – es läuft keine Uhr mit.

Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen sind nicht enthalten. So funktionieren Etappen und Betreuungsstufen.

Häufige Fragen

Grundsätzlich ja, wenn Ihre Ex-Partnerin das so organisiert und das Kind damit zurechtkommt. Ein neuer Partner darf aber Ihr Kontaktrecht nicht einschränken. Wenn seit dem neuen Partner Termine ausfallen oder verschoben werden, ist das ein Grund, die Regelung gerichtlich festzuschreiben.

Dokumentieren Sie jeden ausgefallenen Kontakt mit Datum und Grund. Dann beantragen wir beim Bezirksgericht eine verbindliche Regelung. Gibt es schon einen Beschluss oder Vergleich, kann das Gericht Ordnungsstrafen verhängen (§ 110 Außerstreitgesetz) – das wirkt in der Praxis meist schnell.

Diese Sorge hören wir fast immer. Die Erfahrung zeigt: Ohne klare Regelung wird es nicht besser, sondern bleibt der Willkür überlassen. Ein Antrag ist kein Angriff, sondern die Bitte an das Gericht, eine Regelung festzulegen, an die sich beide halten müssen. Im Kontaktrecht ist eine außergerichtliche Einigung leider selten erreichbar – deshalb raten wir hier nicht zu endlosen Verhandlungen.

Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Üblich sind bei Schulkindern jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag unter der Woche und die Hälfte der Ferien, bei Kleinkindern kürzere, häufigere Kontakte. Ausgeweitete Modelle bis hin zur gleichen Betreuungszeit sind möglich, wenn sie dem Kind guttun.

Das Gericht hört das Kind an – je älter, desto mehr Gewicht hat sein Wille. Oft steckt aber ein Loyalitätskonflikt dahinter. Besuchsbegleitung, Familiengerichtshilfe oder eine schrittweise Anbahnung sind Wege, die das Gericht anordnen kann.

Von Antrag bis erste Verhandlung meist zwei bis vier Monate; bis zu einem Beschluss, je nach Gutachten und Gegenseite, ein halbes bis zwei Jahre. Deshalb arbeiten wir in Etappen – Sie entscheiden nach jeder Phase.

Antrag und erste Gerichtsverhandlung ab 3 228 € inkl. USt. Das Verfahren vor dem Bezirksgericht selbst ist gebührenfrei, Sachverständige können Kosten auslösen. Ein Rechtsschutz mit Familienrechts-Deckung übernimmt oft einen Teil – wir prüfen das zuerst.

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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

Sie haben eine Frist oder einen Gerichtstermin? AKUT-Erstberatung: Antwort an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Kanzlei in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 – für Mandantinnen und Mandanten aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Mödling, Baden und Wien. Je nach Wohnort sind die Bezirksgerichte Schwechat, Bruck an der Leitha, Mödling, Baden oder die Wiener Bezirksgerichte zuständig – wir vertreten Sie dort. Erstberatung persönlich oder per Video. Mehr zu Ihrer Region.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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