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Kosten und Ablauf

Anwaltskosten zum Festpreis: Sie wissen vorher, was es kostet

Bei uns gibt es keinen Stundensatz. Sie kaufen Etappen mit einem klaren Ergebnis zum Festpreis – und wählen selbst, wie eng wir Sie begleiten. Sie wissen vor jedem Schritt, was er kostet und was er bringt.

Erstberatung 30 Minuten, 240 €  ·  Festpreis je Etappe inkl. USt.  ·  Drei Betreuungsstufen – dieselbe juristische Qualität

Paragraphen-Objekt in der Kanzlei Schuhmeister
Kurz gesagt: Früher haben wir wie die meisten Kanzleien nach Stunden abgerechnet – da weiß niemand vorher, was es am Ende kostet. Heute hat jede Etappe einen Festpreis, den Sie kennen, bevor Sie Ja sagen – zum Beispiel die Erstberatung 240 Euro oder die Prüfung eines Pflichtteilsanspruchs ab 1 068 Euro, jeweils inkl. USt.

Sie wissen vorher, was es kostet

Bei uns zahlen Sie für ein Ergebnis, nicht für Stunden. Jede Etappe hat einen Festpreis, den Sie kennen, bevor Sie Ja sagen – und es läuft keine Uhr mit, wenn Sie uns etwas fragen. Nach jeder Etappe entscheiden Sie neu, ob es weitergeht.

Was das für Sie bedeutet

Sie können planen. Ein Scheidungsverfahren, ein Streit ums Besuchsrecht, ein Pflichtteil – das sind lange Wege mit Abzweigungen. Niemand kann Ihnen seriös vorher sagen, was der ganze Weg kostet, weil Gericht und Gegenseite mitspielen. Was wir Ihnen sagen können: was der nächste Abschnitt kostet und was Sie danach in der Hand haben.

Es läuft keine Uhr mit. Wie eng wir in Kontakt sind – schriftlich, telefonisch oder persönlich –, legt Ihre Betreuungsstufe fest. Was Ihre Stufe umfasst, kostet nichts extra: Kein Telefonat erscheint auf einer Rechnung. Sie müssen nicht überlegen, ob Sie sich eine Frage leisten können.

Sie entscheiden nach jeder Etappe neu. Sie kaufen kein Verfahren ohne Ende, sondern den nächsten sinnvollen Abschnitt. Am Ende wissen Sie, wo Sie stehen – und ob es sich lohnt, weiterzugehen. Denn die entscheidende Frage ist nicht nur, was eine Anwältin kostet, sondern was es Sie kosten kann, die falschen Entscheidungen zu treffen.

Beispiel Scheidung: Sie kaufen nicht acht Wochen Anwaltsarbeit. Sie kaufen die Klarheit, ob eine Einigung realistisch ist, welche Punkte schon geklärt sind und welcher Weg danach sinnvoll ist.

Warum wir keinen Stundensatz mehr haben

Bis 2025 haben auch wir nach Stunden abgerechnet. So macht es fast jede Kanzlei, und trotzdem hat es nie gepasst. Unsere Mandantinnen und Mandanten haben die Rechnung bekommen, nachdem die Arbeit getan war – und konnten erst dann beurteilen, ob sie das wert war. Viele haben sich nicht getraut anzurufen, weil jedes Gespräch auf der Rechnung stand. Und wir haben Viertelstunden erklärt, statt über das Ergebnis zu reden.

Seit 2026 machen wir es anders: Jede Etappe hat ein beschriebenes Ergebnis und einen Festpreis, den Sie kennen, bevor Sie Ja sagen. Damit haben wir uns selbst verpflichtet, über das zu reden, was für Sie zählt – was Sie am Ende in der Hand haben.

„Geht auf Fragen direkt ein, redet nicht viel um den heißen Brei herum. Ist eher an außergerichtlichen Lösungen interessiert, als unnötig Geld in Gerichtsverfahren zu verbrennen.“ – Alois S., Google-Bewertung

So funktionieren Etappen

  1. Erstberatung – 30 Minuten, 240 € inkl. USt. Ehrliche Einschätzung, Möglichkeiten, nächster Schritt.
    Danach wissen Sie: ob und wie es weitergehen soll.
  2. Angebot zum Festpreis – Sie bekommen die passende Einstiegsetappe mit Beschreibung, Ergebnis und Preis in drei Betreuungsstufen – online zum Auswählen und Unterschreiben.
  3. Etappe läuft – Beginn mit Eingang der Anzahlung (in der Regel 60 Prozent), Rest nach Abschluss der Etappe. Sie bekommen Updates nach Ihrer Betreuungsstufe.
  4. Nächste Etappe – oder Schluss – Am Ende wissen Sie, wo Sie stehen. Sie entscheiden, ob Sie die nächste Etappe kaufen, einen anderen Weg gehen oder aufhören.

Drei Betreuungsstufen: Sie wählen, wie eng wir Sie begleiten

Die juristische Arbeit ist in allen drei Stufen dieselbe. Der Unterschied liegt in der Begleitung: wie rasch wir starten, wie eng wir Sie auf dem Laufenden halten und wie intensiv wir Sie auf Termine vorbereiten. Sie wählen die Stufe je Etappe – und können jederzeit wechseln.

Basis

Für alle, die vieles selbst in der Hand behalten wollen. Sie liefern Ihre Unterlagen geordnet, wir erledigen die juristische Arbeit und melden uns schriftlich, wenn sich etwas Wesentliches tut.

In besten Händen

Unsere meistgewählte Stufe. Eine fixe anwaltliche Ansprechperson führt Sie durch jeden Schritt, bereitet Sie persönlich auf Termine vor und hält Sie regelmäßig auf dem Laufenden – schriftlich, telefonisch oder im Gespräch.

Rundum sorglos

Für alle, die sich um nichts kümmern möchten. Wir starten bevorzugt, denken voraus, melden uns sofort bei relevanten Entwicklungen und besprechen jeden Termin ausführlich vor und nach – bei wichtigen Weichenstellungen mit der Kanzleileitung.

Was die einzelnen Stufen im Detail umfassen – Reaktionszeiten, Erreichbarkeit, Vorbereitung, Fahrten –, steht in Ihrem persönlichen Angebot nach der Erstberatung.

Zwei Beispiele: Was eine Etappe kostet

Alle Preise inkl. USt., ohne Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen. Der Festpreis hängt von der gewählten Betreuungsstufe ab; die Beispiele zeigen den Einstiegspreis. Den vollständigen Katalog mit allen Etappen, die zu Ihrem Fall passen, bekommen Sie nach der Erstberatung als Angebot.

Scheidung im Einvernehmen: außergerichtliche Verhandlungen

Wann: Sie wollen sich einigen, aber die Punkte sind noch nicht klar.

Ergebnis: Sie wissen nach wenigen Wochen, ob eine Einigung realistisch ist und was bereits geklärt ist.

Festpreis ab 2 268 €

Pflichtteil: Prüfung Ihres Anspruchs

Wann: Sie vermuten, beim Erbe übergangen worden zu sein.

Ergebnis: Sie wissen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht und ob sich der Weg lohnt.

Festpreis ab 1 068 €

Was nicht im Festpreis enthalten ist

  • Gerichtsgebühren (zum Beispiel rund 312 Euro für einen Scheidungsantrag oder eine Klage; bei Pflichtteilsklagen nach Streitwert)
  • Sachverständige, Dolmetscher, Beglaubigungen, Grundbuch- und Firmenbuchgebühren
  • Längere Fahrten zu auswärtigen Terminen – je nach Betreuungsstufe
  • Neue Rechtsfragen oder zusätzliche Aufträge – die bieten wir Ihnen vorher gesondert an

Rechtsschutzversicherung: Wir klären zuerst, was Ihre Versicherung übernimmt. Dann entscheiden Sie in Ruhe, ob eine Eigenleistung – etwa für eine höhere Betreuungsstufe – für Sie sinnvoll ist.

Häufige Fragen zu den Kosten

Weil wir es selbst anders erlebt haben. Bis 2025 haben wir nach Stunden abgerechnet und dabei drei Dinge gelernt: Mandantinnen und Mandanten wissen beim Stundensatz erst am Ende, was es kostet. Sie überlegen bei jedem Anruf, ob er sich lohnt. Und sie können schwer beurteilen, was sie für die Stunden bekommen haben. Deshalb gibt es bei uns seit 2026 Etappen mit beschriebenem Ergebnis und einem Festpreis, den Sie vorher kennen.

Die meisten Kanzleien rechnen nach Stunden oder nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Wie viele Stunden ein Verfahren braucht, weiß vorher niemand – auch wir wussten es nicht, als wir noch so abgerechnet haben. Deshalb arbeiten wir seit 2026 mit Etappen zum Festpreis: Sie wissen vorher, was der nächste Schritt kostet.

Enthalten ist alles, was in der Etappe beschrieben ist: Schriftsätze, Termine, Vorbereitung, Rückfragen, die zur Leistung gehören. Nicht enthalten sind Gerichtsgebühren, Sachverständige, Beglaubigungen, Grundbuch und weite Fahrten. Diese Beträge nennen wir Ihnen vorher.

Verzögerungen durch Gericht oder Gegenseite ändern den Preis der Etappe nicht. Braucht Ihr Fall einen weiteren Abschnitt – etwa eine zweite Verhandlung –, bieten wir Ihnen die nächste Etappe an. Sie entscheiden, ob Sie weitergehen.

In einem einfachen Fall kann ein Festpreis über dem liegen, was nach Stunden angefallen wäre – dafür zahlen Sie nie für Verzögerungen, die nicht Ihre sind, und wissen vorher, woran Sie sind. Ob sich eine Etappe für Sie lohnt, sagen wir Ihnen in der Erstberatung ehrlich – auch, wenn die Antwort „nein“ ist.

Im Zivilprozess – etwa bei einer Pflichtteilsklage oder einer streitigen Scheidung – bekommt, wer gewinnt, vom Gegner Kosten nach dem Rechtsanwaltstarif ersetzt. In Verfahren um Kinder gibt es in der Regel keinen Kostenersatz. Der ersetzte Betrag richtet sich nach dem Tarif, nicht nach unserem Festpreis, und kann davon abweichen. Was das in Ihrem Fall bedeutet, besprechen wir in der Erstberatung.

Nicht die juristische Qualität, sondern die Betreuung: wie schnell wir reagieren, ob Sie eine fixe Ansprechperson haben, wie intensiv wir Sie auf Termine vorbereiten und wie oft Sie Updates bekommen. Basis für Menschen, die vieles selbst in der Hand halten wollen. Rundum sorglos für Menschen, die das Verfahren nicht selbst führen wollen. Was Ihre Stufe umfasst, kostet nichts extra – kein Telefonat erscheint auf einer Rechnung.

30 Minuten für 240 € inkl. USt. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Rechtslage, Ihre Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritt – schriftlich zusammengefasst, wenn Sie das wünschen. Kommen Sie auf Empfehlung, gilt ein reduzierter Preis.

Gericht: rund 312 Euro für Antrag oder Klage, rund 312 Euro für den Vergleich, bei einer Immobilie zusätzlich eine Pauschale. Unsere Etappen kosten einen Festpreis, zum Beispiel die außergerichtlichen Verhandlungen bei einer einvernehmlichen Scheidung ab 2 268 €. Was Ihr Weg insgesamt kostet, sagen wir Ihnen nach der Erstberatung.

Oft einen Teil. Die Versicherung zahlt nach dem Rechtsanwaltstarif, nicht nach unserem Festpreis. Wir klären zuerst, was Ihre Versicherung übernimmt, und besprechen dann offen, ob eine Eigenleistung für Sie sinnvoll ist – zum Beispiel für eine höhere Betreuungsstufe.

Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht tragen kann, kann Verfahrenshilfe beantragen. Dann bestellt das Gericht einen Anwalt. Ob das für Sie in Frage kommt, sagen wir Ihnen in der Erstberatung.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

Sie haben eine Frist oder einen Gerichtstermin? AKUT-Erstberatung: Antwort an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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