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Pflichtteil und enterbt

Pflichtteil: Ihr Geschwisterteil hat das Haus bekommen?

Wir prüfen zum Festpreis, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht – auch für Schenkungen, die Jahre zurückliegen – und ob sich der Weg für Sie rechnet. Bevor Sie einen Euro vorstrecken.

Pflichtteilsprüfung ab 1 068 €  ·  Rechtsschutz wird zuerst geprüft  ·  Schwechat · Bruck/Leitha · Mödling · Baden · Wien

Kurz gesagt: Der Pflichtteil beträgt in Österreich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Kindern und Ehepartnern auch dann zu, wenn sie im Testament übergangen wurden. Schenkungen zu Lebzeiten an Kinder oder Ehepartner – etwa ein überschriebenes Haus – werden zeitlich unbegrenzt hinzugerechnet (§ 782 ABGB). Die Prüfung kostet bei uns einen Festpreis ab 1 068 Euro.

Das steht auf dem Spiel

Der Tod eines Elternteils, und dann die Erkenntnis: Das Haus wurde vor Jahren der Schwester überschrieben. Das Sparbuch ist leer. Im Testament stehen Sie nicht – oder mit einem Bruchteil. Viele Menschen glauben, damit sei es erledigt. Das ist es nicht.

Auf dem Spiel steht Ihr Anteil am Lebenswerk Ihrer Eltern – oft ein fünf- oder sechsstelliger Betrag – und das Gefühl, fair behandelt worden zu sein. Was Sie verlieren können, wenn Sie warten: die Frist.

Was ein gutes Ergebnis sein kann

Wirtschaftlich so gestellt zu werden, als wäre fair verteilt worden.

In Österreich haben Kinder und Ehepartner Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld. Schenkungen zu Lebzeiten an Kinder oder Ehepartner werden dem Nachlass hinzugerechnet – zeitlich unbegrenzt. Wer bevorzugt wurde, muss ausgleichen. Das Ergebnis ist entweder eine Einigung mit den anderen Erben oder ein Urteil, das Ihnen Ihren Anteil zuspricht.

Was wir nicht versprechen: die Höhe. Was wir versprechen: dass Sie nach der Prüfung wissen, ob und wie viel – und ob sich der Weg lohnt.

So gehen wir vor

  1. Erstberatung – Sie erzählen, wer was bekommen hat. Wir sagen Ihnen, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist und welche Unterlagen wir brauchen.
    Danach wissen Sie: ob es sich lohnt, weiterzugehen.
  2. Pflichtteilsprüfung – Wir berechnen Ihren Anspruch, bewerten Schenkungen und Nachlass, sichern Fristen und Beweise (Grundbuch, Kontoauszüge, Notariatsakte).
    Danach wissen Sie: wie hoch Ihr Anspruch ist und gegen wen er sich richtet.
  3. Außergerichtlich geltend machen – Aufforderungsschreiben an die Erben oder Beschenkten, Verhandlung, Vergleich.
    Danach wissen Sie: ob eine Einigung möglich ist – oft ja.
  4. Klage – Wenn nicht: Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsklage, bei Bedarf mit Sicherung Ihres Anspruchs.
    Danach wissen Sie: das Gericht entscheidet, Sie werden vertreten.
  5. Danach: Ihre eigene Vorsorge – Wer selbst einen Erbstreit erlebt hat, will ihn den eigenen Kindern ersparen. Testament, Schenkung, Pflichtteilsverzicht – wir regeln das mit Ihnen.

Warum Kathrin Schuhmeister

Wir sagen Ihnen auch, wenn sich ein Verfahren nicht lohnt. Ehrlichkeit ist einer unserer Werte – und bei Erbstreitigkeiten die wichtigste Grundlage für eine gute Entscheidung.

  • Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht – mit Schwerpunkt auf Streit zwischen Erben.
  • Verständliche Sprache und eine ehrliche Einschätzung, ob sich der Weg für Sie rechnet.
  • Festpreis je Etappe – Sie wissen vorher, was es kostet, und entscheiden nach jeder Etappe neu.
  • Rechtsschutz wird zuerst geprüft, bevor Sie einen Euro vorstrecken.

„Alle meine Fragen wurden auf den Punkt und verständlich beantwortet.“ – Eva N., Google-Bewertung

Ihre Einstiegsetappe und was sie kostet

Ihre Einstiegsetappe

Pflichtteilsprüfung

Wann passt das? Sie vermuten, dass Sie beim Erbe übergangen oder benachteiligt wurden, und wollen wissen, was Ihnen zusteht.

Was ist drin? Prüfung von Testament, Nachlass und bekannten Schenkungen, Berechnung Ihres Pflichtteils, Fristensicherung, schriftliche Einschätzung mit Empfehlung.

Was Sie danach haben: Sie wissen, ob ein Anspruch besteht, in welcher Größenordnung, gegen wen – und ob sich der Weg wirtschaftlich lohnt.

Was danach kommen kann: Außergerichtlich geltend machen oder, wenn nötig, die Klage. Bei komplexen Nachlässen mit mehreren Schenkungen bieten wir eine erweiterte Prüfung an – jeweils als eigene Etappe zum Festpreis.

Festpreis ab 1 068 € inkl. USt. – je nach Betreuungsstufe

Darin ist alles enthalten, was zur Etappe gehört – es läuft keine Uhr mit.

Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen sind nicht enthalten. So funktionieren Etappen und Betreuungsstufen.

Häufige Fragen

Nur in seltenen Fällen, etwa bei schweren Straftaten gegen den Verstorbenen oder gröblicher Vernachlässigung der Familienpflichten. Wer als Kind oder Ehepartner im Testament übergangen wurde, hat in der Regel trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld.

Sehr wahrscheinlich ja. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen – also Kinder und Ehepartner – werden zum Nachlass hinzugerechnet, egal wie lange die Schenkung zurückliegt (§ 782 ABGB). Daraus kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Verlassenschaft oder gegen den Beschenkten entstehen.

Die Hälfte dessen, was Sie ohne Testament geerbt hätten. Beispiel: Zwei Kinder, kein Ehepartner – jedes Kind hätte die Hälfte geerbt, der Pflichtteil ist ein Viertel des Nachlasses, in Geld.

An Kinder und Ehepartner: ja, zeitlich unbegrenzt. An andere Personen: nur, wenn die Schenkung in den letzten zwei Jahren vor dem Tod erfolgt ist. Wer selbst eine Schenkung bekommen hat, muss sie sich auf den eigenen Pflichtteil anrechnen lassen.

Der Pflichtteil wird ein Jahr nach dem Tod fällig. Der Anspruch verjährt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Tod und Testament wissen konnten (§ 1487a ABGB), spätestens 30 Jahre nach dem Tod. Warten Sie nicht – ernsthafte Vergleichsgespräche können die Frist hemmen, Schweigen nicht.

Für die Prüfung Ihres Anspruchs: einen Festpreis ab 1 068 €. Erst wenn klar ist, dass sich der Weg lohnt, geht es weiter – außergerichtlich oder mit Klage, jeweils mit einem Angebot zum Festpreis vorab. Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Wir prüfen vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Erbrecht deckt.

Der Streit ist meist schon da – sonst wären Sie nicht hier. Eine klare Prüfung und ein sachliches Aufforderungsschreiben führen oft zu einer Einigung, bevor jemand klagt. Es geht darum, so gestellt zu werden, als wäre fair verteilt worden. Nicht um Rache.

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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

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Kanzlei in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 – für Mandantinnen und Mandanten aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Mödling, Baden und Wien. Je nach Wohnort sind die Bezirksgerichte Schwechat, Bruck an der Leitha, Mödling, Baden oder die Wiener Bezirksgerichte zuständig – wir vertreten Sie dort. Auch wenn Sie weiter weg wohnen: Die Prüfung funktioniert gut per Video und mit Unterlagen per E-Mail. Erstberatung persönlich oder per Video. Mehr zu Ihrer Region.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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