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Erbschaft und Erbstreit

Erbschaft und Erbstreit: Wenn die Erben nicht einig sind

Wir vertreten Sie im Verfahren nach dem Todesfall – vom Notar bis zum Gericht – und sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Vertretung im Verfahren ab 1 788 €  ·  Testament prüfen und anfechten  ·  Schwechat · Bruck/Leitha · Mödling · Baden · Wien

Kurz gesagt: Nach einem Todesfall führt in Österreich ein Notar als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren; es endet mit der Einantwortung, ohne Streit meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei zweifelhaftem Testament oder uneinigen Erben entscheidet das Gericht nach einer Erbschaftsklage.

Das steht auf dem Spiel

Nach einem Todesfall läuft ein Verfahren, das die wenigsten kennen: Der Notar sammelt, fragt, setzt Fristen. Wer hier falsch erklärt, haftet womöglich für Schulden oder verzichtet unbemerkt auf Ansprüche. Und wenn Geschwister streiten, wird aus Trauer schnell ein Kampf, der Jahre dauert.

Was ein gutes Ergebnis sein kann

Ein Nachlass, der sauber aufgeteilt ist – und ein Streit, der nicht die nächste Generation vergiftet.

Oft genügt es, beim Notar vertreten zu sein und die richtigen Erklärungen abzugeben. Bei einem zweifelhaften Testament oder uneinigen Erben entscheidet das Gericht nach einer Erbschaftsklage. Auch hier ist ein Vergleich – ein Erbteilungsübereinkommen – häufig das bessere Ergebnis als ein Urteil.

So gehen wir vor

  1. Erstberatung – Wir klären, wo das Verfahren steht, welche Fristen laufen und was Sie erklären sollten.
    Danach wissen Sie: was Sie jetzt tun müssen – und was nicht.
  2. Vertretung im Verfahren (E1a / E1b) – Wir vertreten Sie beim Notar bis zur Einantwortung – einfach oder strittig.
    Danach wissen Sie: Ihre Erklärungen sind richtig, Ihre Rechte gewahrt.
  3. Erbrechtsprüfung und Strategie (E3a / E3b) – Bei zweifelhaftem Testament oder konkurrierenden Ansprüchen: Prüfung, Beweise, Empfehlung.
    Danach wissen Sie: ob eine Klage Aussicht hat.
  4. Erbschaftsklage oder Vergleich – Wir klagen – oder verhandeln ein Erbteilungsübereinkommen, wenn das für Sie besser ist.

Warum Kathrin Schuhmeister

Erbverfahren sind Fristen- und Erklärungsarbeit. Wir sorgen dafür, dass Sie nichts unterschreiben, was Sie später bereuen – und dass der Streit, wenn er kommt, mit klarer Strategie geführt wird.

  • Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht – mit Schwerpunkt auf Streit zwischen Erben.
  • Verständliche Sprache und eine ehrliche Einschätzung, ob sich der Weg für Sie rechnet.
  • Festpreis je Etappe – Sie wissen vorher, was es kostet, und entscheiden nach jeder Etappe neu.
  • Rechtsschutz wird zuerst geprüft, bevor Sie einen Euro vorstrecken.

„Ist eher an außergerichtlichen Lösungen interessiert, als unnötig Geld in Gerichtsverfahren zu verbrennen.“ – Alois S., Google-Bewertung

Ihre Einstiegsetappe und was sie kostet

Ihre Einstiegsetappe

Vertretung im Verfahren nach dem Todesfall

Wann passt das? Sie sind Erbe oder Pflichtteilsberechtigter und wollen im Verfahren beim Notar vertreten sein.

Was ist drin? Prüfung der Unterlagen, Beratung zu Erbantritt und Haftung, Erklärungen gegenüber dem Gerichtskommissär, Kommunikation bis zur Einantwortung, acht Wochen allgemeine Betreuung.

Was Sie danach haben: Das Verfahren läuft richtig, Ihre Erklärungen sind abgesichert, und Sie wissen, was Sie am Ende bekommen.

Was danach kommen kann: Vertretung bei Streit unter den Erben, Prüfung Ihres Erbrechts oder eine Erbschaftsklage – jeweils als eigene Etappe zum Festpreis.

Festpreis ab 1 788 € inkl. USt. – je nach Betreuungsstufe

Darin ist alles enthalten, was zur Etappe gehört – es läuft keine Uhr mit.

Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen sind nicht enthalten. So funktionieren Etappen und Betreuungsstufen.

Häufige Fragen

Das Gericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär. Er stellt fest, wer erbt, was zum Nachlass gehört und ob ein Testament vorliegt. Die Erben geben Erbantrittserklärungen ab. Am Ende überträgt das Gericht den Nachlass (Einantwortung). Das dauert ohne Streit meist sechs bis zwölf Monate.

Der Notar ist neutral und vertritt niemanden. Sobald es Unklarheiten gibt – ein zweifelhaftes Testament, Schenkungen, Schulden, uneinige Erben –, ist eine eigene Vertretung sinnvoll. Wir begleiten Sie durch das Verfahren bis zur Einantwortung, zum Festpreis.

Ja, wenn es formell nicht stimmt (keine Zeugen, falsche Unterschrift), der Verstorbene nicht mehr testierfähig war oder beeinflusst wurde. Dann gibt es widersprechende Erbantrittserklärungen, und das Gericht verweist auf den Klagsweg (Erbschaftsklage).

Sie können bedingt erbantreten – dann haften Sie nur mit dem Nachlass – oder ausschlagen. Diese Entscheidung ist wichtig und sollte vor der Erklärung beim Notar fallen.

Die Vertretung im einfachen Verfahren bis zur Einantwortung kostet einen Festpreis ab 1 788 € inkl. USt., ohne Gerichtsgebühren und Notarkosten. Wird es strittig oder braucht es eine Erbschaftsklage, bekommen Sie dafür vorher ein eigenes Angebot zum Festpreis.

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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

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Kanzlei in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 – für Mandantinnen und Mandanten aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Mödling, Baden und Wien. Je nach Wohnort sind die Bezirksgerichte Schwechat, Bruck an der Leitha, Mödling, Baden oder die Wiener Bezirksgerichte zuständig – wir vertreten Sie dort. Erstberatung persönlich oder per Video. Mehr zu Ihrer Region.

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Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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