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Rechtsanwältin für Familienrecht und Erbrecht · Bruck an der Leitha

Rechtsanwältin für Bruck an der Leitha: Scheidung, Kinder, Erbe

Vertretung am Bezirksgericht Bruck an der Leitha – aus einer Kanzlei, die den Bezirk kennt. Klare Etappen, Festpreis, und eine ehrliche Einschätzung, ob sich ein Verfahren für Sie lohnt.

Kanzlei in Schwechat – rund 20 Minuten über die A4  ·  Festpreis je Etappe statt Stundensatz  ·  Google-Bewertung: ★ 4,8 von 5 (85 Bewertungen)

Kurz gesagt: Für Familien- und Erbsachen aus Bruck an der Leitha, Hainburg, Mannersdorf, Götzendorf und den übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirks ist das Bezirksgericht Bruck an der Leitha (Wiener Gasse 3) zuständig. Die Kanzlei Mag. Kathrin Schuhmeister in Schwechat liegt rund 20 Autominuten entfernt, vertritt regelmäßig an diesem Gericht und arbeitet mit Festpreisen je Etappe.

Ihre Situation in Bruck an der Leitha

Im Bezirk Bruck an der Leitha geht es bei Trennung und Erbe oft um mehr als Geld: um das Haus, das die Großeltern gebaut haben, um Grund, der seit Generationen in der Familie ist, um den Betrieb, den eines der Kinder übernommen hat. Wenn ein Kind das Haus bekommen hat und die anderen leer ausgehen, ist der Streit vorprogrammiert – und meist lässt sich mehr holen, als die Familie glaubt.

Bei Trennungen kommt dazu, dass viele im Bezirk nach Wien oder zum Flughafen pendeln. Wer die Kinder wann hat, muss zu langen Arbeitswegen passen.

Bei unseren Mandantinnen und Mandanten aus Bruck an der Leitha geht es häufig um die Trennung von Ehepaaren oder um Erbstreit, bei dem Immobilien im Spiel sind. Dann stehen neben der persönlichen Belastung Fragen zum gemeinsamen Zuhause, zu geerbten Liegenschaften und zur wirtschaftlichen Zukunft im Raum. Wir ordnen Ansprüche ein und schützen Vermögenswerte mit einer überlegten Strategie.

Womit Menschen aus Bruck an der Leitha zu uns kommen

Erbe

Ihr Bruder oder Ihre Schwester hat das Haus bekommen

Zu Lebzeiten verschenkt oder im Testament übergangen – oft bleibt trotzdem ein Anspruch. Wir prüfen, ob er sich lohnt.

Zum Pflichtteil

Erbe

Sie wollen vorsorgen, bevor es Streit gibt

Testament, Schenkung zu Lebzeiten, Übergabe des Hauses – so, dass es später hält.

Zu Testament und Vorsorge

Kinder

Sie sehen Ihr Kind seltener als vereinbart

Kontaktregelung durchsetzen oder neu festlegen – mit Antrag beim Bezirksgericht, wenn Gespräche nicht mehr reichen.

Zum Besuchsrecht

Ihr Gericht: Bezirksgericht Bruck an der Leitha

Das Bezirksgericht Bruck an der Leitha ist für den gesamten Gerichtsbezirk zuständig – von Bruck über Hainburg bis Wolfsthal und Mannersdorf. Dort werden Scheidungen, Besuchsrechts- und Unterhaltsverfahren sowie Verlassenschaften verhandelt.

Bezirksgericht Bruck an der Leitha

Wiener Gasse 3, 2460 Bruck an der Leitha
Telefon: +43 2162 62151

Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung)
Amtstag: Dienstag 8:00–12:00 Uhr
Familienberatung am Gericht: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, 9:00–12:00 Uhr

Termine bei Richterinnen, Richtern und Rechtspflegern nur nach telefonischer Voranmeldung. Am Eingang gibt es eine Sicherheitskontrolle – planen Sie zehn Minuten mehr ein. E-Mails nimmt das Gericht in laufenden Verfahren nicht entgegen; Eingaben gehen über uns elektronisch (ERV).

Zuständig für

Bruck an der Leitha, Hainburg an der Donau, Au am Leithaberge, Bad Deutsch-Altenburg, Berg, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Haslau-Maria Ellend, Hof am Leithaberge, Höflein, Hundsheim, Mannersdorf am Leithagebirge, Petronell-Carnuntum, Prellenkirchen, Rohrau, Scharndorf, Sommerein, Trautmannsdorf an der Leitha und Wolfsthal.

Jugendamt (Kinder- und Jugendhilfe)

Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, Fachgebiet Kinder- und Jugendhilfe. Das Jugendamt wird vom Gericht in Besuchsrechts- und Sorgerechtsverfahren um Stellungnahme gebeten.

So läuft es an diesem Gericht ab

Am Bezirksgericht Bruck an der Leitha gibt es eine kostenlose Familien- und Scheidungsberatung direkt am Gericht – für eine erste Orientierung, nicht als Ersatz für Ihre Vertretung. Erste Verhandlungen finden nach unserer Erfahrung meist innerhalb weniger Wochen statt. In Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren wird in der Regel die Familiengerichtshilfe beigezogen. Wir sind regelmäßig hier und bereiten Sie auf die Abläufe vor.

So erreichen Sie uns von Bruck an der Leitha aus

Mit dem Auto: Über die A4 (Abfahrt Schwechat) sind Sie in etwa 25 Minuten bei uns. Öffentlich: Mit dem Bus 272 direkt vom Bahnhof Bruck an der Leitha nach Schwechat in etwa 45 Minuten, alternativ mit der S60 und Umstieg in etwa 50 Minuten.

Die Kanzlei liegt in der Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 in 2320 Schwechat. Parken können Sie in der Tiefgarage Rathausplatz oder auf einem der öffentlichen Parkplätze in der Umgebung – bitte die Kurzparkzone beachten.

Lieber per Video? Die Erstberatung und die meisten Besprechungen führen wir auch per Video. Für Verhandlungen in Bruck an der Leitha kommen wir zu Ihnen ans Gericht – je nach Betreuungsstufe ist die Fahrzeit bereits inkludiert.

Route von Bruck an der Leitha zur Kanzlei

Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3, 2320 Schwechat

Route in Google Maps öffnen

Warum eine Kanzlei aus Schwechat für Bruck an der Leitha?

Weil die Kanzlei im selben Bezirk liegt und die Verhältnisse kennt: Schwechat gehört seit 2017 zum Bezirk Bruck an der Leitha. Wir sind regelmäßig am Bezirksgericht Bruck und bei der Bezirkshauptmannschaft, kennen die Abläufe – und Sie bekommen trotzdem keine Wiener Stundensätze.

Erfahrung vor Ort

In den letzten zwei bis drei Jahren haben wir am Bezirksgericht Bruck an der Leitha rund 50 Verfahren betreut, im Schnitt zwei bis drei Verhandlungen pro Monat – ein Schwerpunkt sind familiäre Auseinandersetzungen mit Vermögensbezug.

Das sagen Mandantinnen und Mandanten

„Du hast immer Deine professionelle Haltung bewahrt und mich des Öfteren wieder auf die rationale Ebene zurückgeholt.“ – Robert S., Google-Bewertung

Festpreis statt Stundensatz

Jede Etappe hat einen Preis, den Sie vorher kennen – egal ob Ihr Verfahren in Bruck an der Leitha oder in Wien geführt wird. Es läuft keine Uhr mit, wenn Sie uns etwas fragen. Beispiel: Besuchsrecht, Antrag und erste Verhandlung ab 3 228 €; Pflichtteilsprüfung ab 1 068 €.

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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen aus Bruck an der Leitha

Sehr oft ja. Wurde das Haus zu Lebzeiten verschenkt oder übergeben, kann es bei der Berechnung Ihres Pflichtteils hinzugerechnet werden – auch wenn die Übergabe schon Jahre zurückliegt. Wir prüfen Übergabevertrag, Grundbuch und Verlassenschaftsakt und sagen Ihnen, ob sich ein Anspruch lohnt. Die Pflichtteilsprüfung kostet ab 1 068 €.

Ja, jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 9 bis 12 Uhr gibt es eine kostenlose Familien- und Scheidungsberatung am Gericht (telefonische Voranmeldung nötig). Sie ersetzt keine Vertretung, ist aber eine gute erste Orientierung, wenn Sie noch ganz am Anfang stehen.

Nein. Erstberatung und die meisten Besprechungen führen wir auch per Video. Zu Verhandlungen am Bezirksgericht Bruck an der Leitha kommen wir ohnehin zu Ihnen.

Das hängt vor allem davon ab, ob sich die Erben einig sind und ob Testament, Vermögen und Ansprüche rasch geklärt werden können. Bei Streit um den Pflichtteil oder um Immobilien kommen zusätzliche rechtliche Schritte dazu, die das Verfahren verlängern. Eine pauschale Monatszahl nennen wir bewusst nicht – in der Erstberatung schätzen wir Ihren Fall konkret ein.

Erstberatung für Bruck an der Leitha: persönlich in Schwechat oder per Video

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

Sie haben eine Frist oder einen Gerichtstermin? AKUT-Erstberatung: Antwort an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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