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Scheidung mit Streit (strittige Scheidung)

Scheidung mit Streit: Ihr Partner will nicht – oder es geht ums Haus

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent. Sie wissen vor jeder Etappe, was sie kostet und was sie bringt. Keine offene Rechnung, kein Verfahren ohne Ende.

Festpreis je Verfahrensetappe  ·  Durchsetzungsstark, wenn es nötig ist  ·  Schwechat · Bruck/Leitha · Mödling · Baden · Wien

Kurz gesagt: Eine Scheidung ist in Österreich auch ohne Zustimmung des Partners möglich – wegen Verschuldens oder nach längerer Trennung. Das Gericht entscheidet dann über Scheidung, Unterhalt und die Aufteilung von Vermögen; das dauert meist ein bis zwei Jahre. Klage und erste Verhandlung kosten bei uns einen Festpreis ab 3 468 Euro.

Das steht auf dem Spiel

Bei einer Scheidung mit Streit entscheidet das Gericht über Dinge, die Ihr Leben für Jahre prägen: wer im Haus bleibt, wie Ersparnisse und Schulden aufgeteilt werden, ob und wie viel Unterhalt gezahlt wird. Dazu kommt die Angst, über den Tisch gezogen zu werden – und die Sorge, dass der Streit die Kinder belastet.

Was Sie in den ersten Wochen tun oder unterlassen, wirkt lange nach: Beweise, Auszug aus der Wohnung, Unterschriften unter „vorläufige" Vereinbarungen.

Was ein gutes Ergebnis sein kann

Ein Urteil oder ein Vergleich, mit dem Sie leben können – und das Sie nicht mehr angreifbar macht.

Oft endet auch ein streitiges Verfahren in einem Vergleich, weil beide Seiten irgendwann wissen, wo sie stehen. Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis für Sie, nicht die längste Akte. Wenn ein Vergleich besser ist als ein Urteil, sagen wir Ihnen das.

So gehen wir vor

  1. Erstberatung – Wir klären Ihre Ziele, sichern die ersten Beweise und sagen Ihnen, welche Scheidungsart in Frage kommt.
    Danach wissen Sie: ob Sie klagen sollten, abwarten oder zuerst Teilpunkte verhandeln.
  2. Klage und erste Gerichtsverhandlung – Wir bringen die Scheidungsklage ein oder beantworten die Klage der Gegenseite und vertreten Sie beim ersten Termin.
    Danach wissen Sie: wie das Gericht die Sache sieht und wie die Gegenseite argumentiert.
  3. Umfassender Schriftsatz mit Beweismitteln – Wenn es auf Details ankommt: Beweise, Zeugen, Urkunden – sauber aufbereitet.
  4. Weitere Verfahrensphase – Weitere Verhandlungen, Sachverständige, Vergleichsgespräche.
    Danach wissen Sie: ob ein Vergleich besser ist als ein Urteil.
  5. Urteil – und wenn nötig Rechtsmittel (S10) – Sie entscheiden, ob Sie das Urteil annehmen oder bekämpfen. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es sich lohnt.

Warum Kathrin Schuhmeister

Ein Fall ist bei uns nie nur ein Akt. Sie bekommen vor jedem Termin eine Vorbereitung und nach jeder Entwicklung eine klare Empfehlung.

  • Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht – keine Kanzlei für alles.
  • Verständliche Sprache und eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie unbequem ist.
  • Festpreis je Etappe – Sie wissen vorher, was es kostet, und entscheiden nach jeder Etappe neu.
  • Eine fixe anwaltliche Ansprechperson ab „In besten Händen".

„Du hast immer Deine professionelle Haltung bewahrt und mich des Öfteren wieder auf die rationale Ebene zurückgeholt.“ – Robert S., Google-Bewertung

Ihre Einstiegsetappe und was sie kostet

Ihre Einstiegsetappe

Scheidung mit Streit – Klage und erste Gerichtsverhandlung

Wann passt das? Eine Einigung ist nicht möglich, oder Sie wurden bereits geklagt.

Was ist drin? Strategie, Klage oder Klagebeantwortung, Beweisantrag, Vorbereitung und Vertretung in der ersten Verhandlung, Nachbesprechung.

Was Sie danach haben: Das Verfahren läuft mit einer klaren Linie, und Sie wissen nach dem ersten Termin, wie das Gericht die Sache sieht.

Was danach kommen kann: Ein umfassender Schriftsatz mit Beweismitteln oder weitere Verfahrensphasen – jeweils als eigene Etappe zum Festpreis.

Festpreis ab 3 468 € inkl. USt. – je nach Betreuungsstufe

Darin ist alles enthalten, was zur Etappe gehört – es läuft keine Uhr mit.

Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen sind nicht enthalten. So funktionieren Etappen und Betreuungsstufen.

Häufige Fragen

Ja. Das österreichische Recht kennt die Scheidung wegen Verschuldens (etwa bei Ehebruch, Gewalt oder dauerhafter Verweigerung) und die Scheidung nach längerer Trennung. Welche Variante für Sie passt und was sie für Unterhalt und Vermögen bedeutet, klären wir in der Erstberatung.

Ja. Das Verschulden kann über den Unterhalt nach der Scheidung entscheiden. Deshalb lohnt es sich, Beweise früh zu sichern und nichts zu unterschreiben, bevor Sie beraten wurden.

Das Gericht teilt das eheliche Gebrauchsvermögen und die Ersparnisse nach Billigkeit auf. Wer das Haus eingebracht oder geerbt hat, wer die Kinder betreut und wer die Kredite zahlt, spielt eine Rolle. Wir rechnen vorher durch, was realistisch ist.

Meist ein bis zwei Jahre bis zum Urteil in erster Instanz, mit Rechtsmittel länger. Deshalb arbeiten wir in Etappen: Sie entscheiden nach jeder Phase, ob Sie weitergehen.

Klage und erste Gerichtsverhandlung ab 3 468 € inkl. USt.; jede weitere Verfahrensphase ist eine eigene Etappe mit Festpreis, den Sie vorher kennen. Dazu kommen Gerichtsgebühren (Klage rund 312 Euro, Verhandlungsgebühren nach Streitwert) und allfällige Sachverständige. Wer verliert, trägt in der Regel auch Kosten der Gegenseite – auch das besprechen wir ehrlich.

Viele Versicherungen decken Beratung, manche auch das Verfahren. Wir klären zuerst, was Ihre Versicherung übernimmt, und besprechen dann offen, ob eine Eigenleistung für Sie sinnvoll ist.

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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

Sie haben eine Frist oder einen Gerichtstermin? AKUT-Erstberatung: Antwort an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Kanzlei in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 – für Mandantinnen und Mandanten aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Mödling, Baden und Wien. Je nach Wohnort sind die Bezirksgerichte Schwechat, Bruck an der Leitha, Mödling, Baden oder die Wiener Bezirksgerichte zuständig – wir vertreten Sie dort. Erstberatung persönlich oder per Video. Mehr zu Ihrer Region.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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