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Scheidung im Einvernehmen

Einvernehmliche Scheidung: trennen, ohne alles zu zerstören

Ein Anwaltsbrief muss nicht der erste Schritt sein. Wir klären mit Ihnen, ob eine Einigung realistisch ist, welche Punkte sich schon jetzt regeln lassen und welcher Weg danach sinnvoll ist – ohne dass Sie auf Ihre Interessen verzichten.

Erste Etappe: acht Wochen, Festpreis  ·  Parteiisch für Sie, nicht gegen Ihren Partner  ·  Schwechat · Bruck/Leitha · Mödling · Baden · Wien

Kurz gesagt: Eine einvernehmliche Scheidung ist in Österreich möglich, wenn die Ehe seit mindestens sechs Monaten zerrüttet ist und beide Partner alle Folgen – Wohnung, Vermögen, Unterhalt, Kinder – schriftlich vereinbaren. Das Gericht spricht die Scheidung dann in einem Termin aus; die Gerichtsgebühr beträgt rund 312 Euro für den Antrag und 312 Euro für den Vergleich.

Das steht auf dem Spiel

Bei einer Scheidung geht es um die Wohnung oder das Haus, um Ersparnisse und Schulden, um Unterhalt – und meistens um die Kinder. Wer ohne Plan verhandelt, gibt oft mehr auf, als nötig wäre, oder treibt die andere Seite in den Streit. Beides kostet: Geld, Jahre und Nerven.

Die gute Nachricht: In Österreich lässt sich eine Scheidung im Einvernehmen schnell und planbar regeln, wenn alle Punkte sauber vereinbart sind.

Was ein gutes Ergebnis sein kann

Eine Vereinbarung, die hält – und ein Leben, das weitergeht.

Nach der ersten Etappe wissen Sie, ob eine Einigung realistisch ist, welche Punkte bereits geklärt sind und was noch offen bleibt. Daraus entsteht die Scheidungsvereinbarung: Wohnung, Vermögen, Unterhalt, Kinder. Das Gericht spricht die Scheidung dann in einem Termin aus.

Was wir nicht versprechen: wie Ihr Partner reagiert. Was wir versprechen: dass Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen und was der nächste Schritt kostet.

So gehen wir vor

  1. Erstberatung – Sie erzählen, wie es steht und was Ihnen wichtig ist. Wir sagen Ihnen, ob der einvernehmliche Weg realistisch ist.
    Danach wissen Sie: welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
  2. Gemeinsamer Einigungstermin oder Verhandlungen – Wir laden die andere Seite ein oder verhandeln acht Wochen lang strukturiert.
    Danach wissen Sie: ob eine Einigung realistisch ist und welche Punkte geklärt sind.
  3. Scheidungsvereinbarung und Antrag – Wir fassen alles in eine Vereinbarung, die vor Gericht hält, und bringen den Antrag ein.
    Danach wissen Sie: dass nichts offen bleibt, was später Streit macht.
  4. Scheidungstermin – Wir begleiten Sie zum Termin beim Bezirksgericht.
    Danach wissen Sie: Sie sind geschieden – mit einer Regelung, die gilt.
  5. Wenn es doch nicht klappt – Dann wechseln wir den Weg: Scheidung mit Teilstreit oder streitige Scheidung – ohne dass Sie von vorne beginnen.

Warum Kathrin Schuhmeister

Wir sind keine Mediationsstelle. Wir vertreten Sie – und suchen trotzdem zuerst die Lösung, die den Konflikt nicht unnötig vergrößert.

  • Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht – keine Kanzlei für alles.
  • Verständliche Sprache und eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie unbequem ist.
  • Festpreis je Etappe – Sie wissen vorher, was es kostet, und entscheiden nach jeder Etappe neu.
  • Eine fixe anwaltliche Ansprechperson ab „In besten Händen".

„Statt mit Statussymbolen und Paragraphen-Sprech beeindrucken zu wollen, gibt es hier verständliche Gespräche auf Augenhöhe.“ – Albert K., Google-Bewertung

Mag. Kathrin Schuhmeister (Familienrecht)


Ihre Einstiegsetappe und was sie kostet

Ihre Einstiegsetappe

Außergerichtliche Verhandlungen zur einvernehmlichen Scheidung

Wann passt das? Sie und Ihr Partner wollen sich einigen, aber die Punkte sind noch nicht klar.

Was ist drin? Ziele und Grenzen klären, strukturierte Verhandlung mit der anderen Seite über acht Wochen, Eckpunkte festhalten, nächste Schritte festlegen.

Was Sie danach haben: Sie wissen, ob eine Einigung realistisch ist, welche wesentlichen Punkte geklärt sind und welcher Weg danach sinnvoll ist.

Was danach kommen kann: Scheidungsvereinbarung samt Antrag beim Gericht oder, wenn ein Punkt offen bleibt, die Scheidung mit Teilstreit – jeweils als eigene Etappe zum Festpreis.

Festpreis ab 2 268 € inkl. USt. – je nach Betreuungsstufe

Darin ist alles enthalten, was zur Etappe gehört – es läuft keine Uhr mit.

Gerichtsgebühren, Sachverständige und Barauslagen sind nicht enthalten. So funktionieren Etappen und Betreuungsstufen.

Wenn Sie lieber mit einem gemeinsamen Termin starten: Auch der Einigungstermin ist eine eigene Etappe zum Festpreis.

Häufige Fragen

Gerichtsgebühren: rund 312 Euro für den gemeinsamen Antrag und rund 312 Euro für den Vergleich, bei Übertragung einer Immobilie zusätzlich eine Pauschale. Unsere Etappen kosten einen Festpreis, zum Beispiel die außergerichtlichen Verhandlungen ab 2 268 € inkl. USt. Was Ihr Weg insgesamt kostet, sagen wir Ihnen nach der Erstberatung.

Nein. Wir vertreten Sie – parteiisch, aber fair. Ihr Partner kann sich beraten lassen, muss aber nicht. Wichtig ist, dass die Vereinbarung alle Punkte regelt, die später Streit auslösen könnten.

Alles, was Sie künftig nicht mehr verhandeln wollen: Wohnung oder Haus, Vermögen und Schulden, Unterhalt für Partner und Kinder, Sorgerecht und Kontakt zu den Kindern. Fehlt etwas, kann das Gericht die Scheidung nicht aussprechen.

Dann gibt es Zwischenwege: Sie lassen sich scheiden und klären den offenen Punkt – etwa das Haus – getrennt. Welche Folgeetappe sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen, bevor Sie sie kaufen.

Die erste Etappe dauert acht Wochen. Sind sich beide einig, ist der Scheidungstermin bei Gericht oft wenige Wochen später.

Das kann passieren. Deshalb beginnen wir nicht mit einem Brief, sondern mit einem Plan: Wir klären mit Ihnen Ziele und Grenzen und laden die andere Seite ein, statt sie anzugreifen.

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Fachlich geprüft von Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin in Schwechat · Stand: Oktober 2026 · Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

Sie haben eine Frist oder einen Gerichtstermin? AKUT-Erstberatung: Antwort an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Kanzlei in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 – für Mandantinnen und Mandanten aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Mödling, Baden und Wien. Je nach Wohnort sind die Bezirksgerichte Schwechat, Bruck an der Leitha, Mödling, Baden oder die Wiener Bezirksgerichte zuständig – wir vertreten Sie dort. Erstberatung persönlich oder per Video. Mehr zu Ihrer Region.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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