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Erbe, Pflichtteil und Testament

Erbrecht: Beim Erbe übergangen? Enterbt gibt es fast nie ganz

Ob ein Geschwisterteil das Haus bekommen hat, ein Testament nicht stimmt oder die Erbschaft stockt: Wir prüfen, was Ihnen zusteht – und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Weg lohnt.

Pflichtteilsprüfung ab 1 068 €  ·  Ehrliche Einschätzung in 30 Minuten  ·  Schwechat · Bruck/Leitha · Mödling · Baden · Wien

Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin für Erbrecht
Kurz gesagt: In Österreich haben Kinder und Ehepartner einen Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld. Schenkungen zu Lebzeiten an Kinder oder Ehepartner werden zeitlich unbegrenzt zum Nachlass hinzugerechnet. Der Pflichtteil wird ein Jahr nach dem Tod fällig und verjährt drei Jahre ab Kenntnis. Unsere Arbeit kostet einen Festpreis je Etappe, den Sie vorher kennen.

Worum geht es bei Ihnen?

Pflichtteil und enterbt

Ein Geschwisterteil wurde bevorzugt, Sie stehen im Testament nicht drin oder haben weniger bekommen. Oft bleibt trotzdem ein Anspruch – auch auf Schenkungen zu Lebzeiten.

Zum Pflichtteil

Erbschaft und Erbstreit

Das Verfahren beim Notar stockt, ein Testament ist zweifelhaft, die Erben streiten. Wir vertreten Sie – vom Notar bis zur Klage.

Zu Erbschaft und Erbstreit

Testament und Vorsorge

Sie wollen, dass es bei Ihnen einmal keinen Streit gibt: Testament, Schenkung zu Lebzeiten, Pflichtteilsverzicht, Vorsorgevollmacht.

Zu Testament und Vorsorge

Was Sie wissen sollten

  • Kinder und Ehepartner haben in Österreich einen Pflichtteil: die Hälfte dessen, was sie ohne Testament geerbt hätten. Den kann man nur in seltenen Fällen entziehen.
  • Schenkungen zu Lebzeiten an Kinder oder Ehepartner werden zum Nachlass hinzugerechnet – egal, wie lange sie zurückliegen. An andere Personen, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Tod erfolgt sind.
  • Der Pflichtteil wird ein Jahr nach dem Tod fällig. Der Anspruch verjährt drei Jahre, nachdem Sie davon wissen konnten.
  • Die meisten Menschen kennen ihre Ansprüche nicht. Eine Prüfung zum Festpreis bringt Klarheit, bevor Sie etwas unterschreiben.

Ihr nächster Schritt: die Erstberatung

30 Minuten, 240 € inkl. USt. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

Sie haben eine Frist oder einen Gerichtstermin? AKUT-Erstberatung: Antwort an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

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