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Erstberatung

Erstberatung: In 30 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen

Sie schildern Ihre Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten Sie haben, was sie kosten und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan hinaus – und entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

30 Minuten · 240 € inkl. USt.  ·  Persönlich in Schwechat oder per Video  ·  Termin meist innerhalb weniger Tage

Mag. Kathrin Schuhmeister in der Kanzlei in Schwechat

So läuft die Erstberatung ab

  1. Anliegen erheben – Sie erzählen, was passiert ist und was Ihnen wichtig ist. Wir fragen nach, was rechtlich zählt.
  2. Lösung erarbeiten – Wir ordnen Ihre Situation ein: Was steht Ihnen zu, was ist realistisch, was lohnt sich – und was nicht.
  3. Nächste Schritte festlegen – Sie bekommen einen klaren Plan und, wenn Sie wollen, ein Angebot für die passende Etappe zum Festpreis.

Die Beratung führt eine Juristin unserer Kanzlei, die zu Ihrem Thema passt – damit Sie von Anfang an die richtige Ansprechperson haben.

Warum die Erstberatung etwas kostet

Weil Sie eine fundierte Einschätzung von einer spezialisierten Anwältin bekommen – nicht ein Verkaufsgespräch. Viele Mandantinnen und Mandanten sagen uns, dass sie sich durch diese halbe Stunde teure Fehlentscheidungen erspart haben. Und: Sie bekommen auch die Antwort „Das lohnt sich für Sie nicht", wenn sie stimmt. Sie gehen nicht nur mit einer Einschätzung hinaus, sondern mit einem Preis: Sie wissen, was der nächste Schritt kostet, bevor Sie ihn beauftragen.

Kommen Sie auf Empfehlung, gilt ein reduzierter Preis – sagen Sie uns einfach, wer Sie geschickt hat.

AKUT-Erstberatung bei Fristen und Gerichtsterminen

Sie haben einen Gerichtstermin, eine Frist läuft oder ein Schreiben der Gegenseite liegt auf dem Tisch? Dann bekommen Sie an Werktagen innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen schnellen Beratungstermin. Preis: 300 € inkl. USt.

Rufen Sie an: +43 1 388 00 18 – oder markieren Sie im Formular „Frist oder Gerichtstermin: Ja".

Was Sie mitbringen sollten

  • Beschlüsse, Urteile, Vereinbarungen, Schreiben der Gegenseite
  • Bei Erbfällen: Testament, Schreiben des Notars, Grundbuchauszug, bekannte Schenkungen
  • Bei Scheidung und Kindern: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, bisherige Vereinbarungen, Einkommensnachweise
  • Den Namen der anderen Seite – damit wir vorher prüfen können, dass keine Kollision besteht

Bezahlung derzeit bar in der Kanzlei; bei Videoterminen per Überweisung vorab.

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – meist deutlich schneller. Oder rufen Sie gleich an: +43 1 388 00 18.

Was in der Erstberatung passiert

  1. Sie schildern Ihr Anliegen.
  2. Wir ordnen die Rechtslage ein – ehrlich, auch wenn es sich nicht lohnt.
  3. Sie bekommen die nächsten Schritte und, wenn Sie wollen, ein Angebot zum Festpreis.

Dauer: 30 Minuten · Preis: 240 € inkl. USt.

Persönlich in Schwechat oder per Video. Bitte halten Sie Unterlagen, Beschlüsse oder Schriftverkehr bereit.

Kanzlei in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 – für Mandantinnen und Mandanten aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Mödling, Baden und Wien. Je nach Wohnort sind die Bezirksgerichte Schwechat, Bruck an der Leitha, Mödling, Baden oder die Wiener Bezirksgerichte zuständig – wir vertreten Sie dort. Erstberatung persönlich oder per Video. Mehr zu Ihrer Region.

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