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Die Liebe ist weg. Das Haus ist noch da. Und jetzt?

Scheidung und gemeinsames Haus: Wer bekommt die Immobilie wirklich?
5. November 2026 durch
Die Liebe ist weg. Das Haus ist noch da. Und jetzt?

Die Ehe ist gescheitert, die Schmetterlinge sind längst ausgezogen – aber das gemeinsame Einfamilienhaus steht noch. Und plötzlich wird aus der Frage „Wer bekommt die Kaffeemaschine?" eine Auseinandersetzung um mehrere Hunderttausend Euro.

Willkommen in der Realität einer Scheidung mit Immobilienvermögen.

Wem gehört das Haus nach der Scheidung?

„Ich stehe allein im Grundbuch, also gehört das Haus mir!" Klingt logisch. Ist rechtlich aber nicht immer so einfach.

In Österreich gilt grundsätzlich die Gütertrennung. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines Vermögens. Bei einer Scheidung können jedoch das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt werden.

Für die Ehewohnung gelten überhaupt eigene Voraussetzungen. Sie kann grundsätzlich Gegenstand der Aufteilung sein, selbst wenn nur ein Ehegatte Eigentümer ist. Der Grundbuchstand ist zwar wichtig – aber er beantwortet nicht automatisch sämtliche Fragen der Vermögensaufteilung.

Wer bekommt das gemeinsame Haus?

Grundsätzlich kommen unterschiedliche Lösungen in Betracht. Ein Ehegatte übernimmt die Immobilie und leistet eine Ausgleichszahlung. Das Haus wird verkauft und der Erlös entsprechend der rechtlichen Ansprüche verteilt. Oder es wird eine andere Vereinbarung getroffen, die die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten berücksichtigt.

Welche Lösung möglich und sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Eigentumsverhältnissen, der Finanzierung, den Beiträgen der Ehegatten und den Bedürfnissen gemeinsamer Kinder ab.

Gerade bei laufenden Krediten sollte außerdem geklärt werden, wer gegenüber der Bank weiterhin haftet. Eine Vereinbarung zwischen Ehegatten befreit nicht automatisch aus einer bestehenden Kreditverpflichtung.

„Aber ich habe doch viel mehr bezahlt!"

Das hören wir in Scheidungsverfahren häufig. Dabei wird gerne vergessen, dass eine Ehe nicht nur aus Kontobewegungen besteht.

Auch Kinderbetreuung, Haushaltsführung und andere Beiträge zum gemeinsamen Familienleben können bei der gerichtlichen Aufteilung eine wesentliche Rolle spielen.

Wer während der Ehe mehr verdient hat, erhält deshalb nicht automatisch einen entsprechend größeren Anteil am aufzuteilenden Vermögen. Das Gesetz sieht eine Aufteilung nach Billigkeit vor. Eine starre 50:50-Regel gibt es ebenso wenig wie einen Automatismus zugunsten des Hauptverdieners.

Die teuersten Fehler passieren oft vor der Scheidung

Besonders problematisch wird es, wenn voreilig Vereinbarungen unterschrieben, Vermögenswerte verschoben oder finanzielle Entscheidungen aus Ärger getroffen werden.

Drei Dinge sollten Sie deshalb möglichst früh klären:

  • Welche Vermögenswerte unterliegen überhaupt der ehelichen Aufteilung?
  • Welchen tatsächlichen Wert haben die Immobilien und welche Schulden stehen ihnen gegenüber?
  • Welche Lösung sichert Ihre wirtschaftliche Zukunft langfristig am besten ab?

Und noch etwas: Ansprüche auf gerichtliche Vermögensaufteilung müssen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden, sofern sie nicht rechtzeitig vertraglich oder durch Vergleich anerkannt wurden. Wer diese Frist übersieht, kann erhebliche Ansprüche verlieren.

Eine Scheidung ist emotional. Die Vermögensaufteilung sollte es nicht sein.

Wir erleben immer wieder, dass Menschen bei einer Scheidung aus Verletzung, Wut oder schlechtem Gewissen Entscheidungen treffen, die sie später teuer zu stehen kommen. Unser Ansatz ist ein anderer: Klare Strategie statt emotionaler Schnellschüsse.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre rechtliche Position zu verstehen, Ihre Vermögenswerte zu schützen und eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu entwickeln.

Die Ehe lässt sich nicht immer retten. Ihr Vermögen sollten Sie deshalb noch lange nicht kampflos aufgeben.

Sie stehen vor einer Scheidung und es geht um Ihr Haus oder größere Vermögenswerte? Vereinbaren Sie eine Erstberatung in unserer Kanzlei. Wir besprechen, worauf es in Ihrer konkreten Situation ankommt.

Erstberatung vereinbaren

Mehr dazu: Rechtsanwältin für Baden · Scheidung und Vermögensaufteilung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: November 2026, österreichisches Recht.

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